Dividende        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Als Dividende bezeichne ich den Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre auszahlt. Im Gesetz (§ 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz) ist direkt vom auszuschüttenden Betrag die Rede.

Hinweis
Die Ausschüttungen von Investmentfonds werden manchmal auch als „Dividende“ bezeichnet, obwohl sie auch zinsartige Erträge enthalten. Die Ausschüttungen von Genussscheinen sind keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie gebunden.


 
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