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Hier interessiert mich ein spezifischer Aspekt der Bergbaus, nämlich die Aneignung, die zu Grundeigentum führte.

Als Claim bezeichne ich umgangssprachlich ein abgestecktes Stück Boden, auf welchem ein Schürfrecht beansprucht wird.
Der Ausdruck "Claim" bedeutet verschiedene Rechtsansprüche, vor allem solche, die umstritten sind, weil sie keine eindeutigen Rechtsgrundlagen haben. Als Claims wurden insbesondere die Schürfrechtsfelder in den Goldrauschzeiten bezeichnet, die in der Rechtssprechung erst viel später eine Regelung gefunden haben.

In den Goldgräberngeschichten hatten die Claims jeweils Bestand, weil sich die Claimer gegenseitig gegen Drittansprüche schützten und die Claims mit Gewalt verteidigten.

Die Goldgräber-Claims kannten weder Regale, noch Bergordnungen, geschweige denn ein Bergrecht. Wer im "freien, herrenlosen" Land Gold gefunden hatte, markierte den Fundort als Claim im Sinne eines Naturrechtes. Die meisten Claims wurden nach kurzer Zeit aufgegeben, weil sie nicht hinreichend ergiebig waren, um verteidigt zu werden. Das Grundeigentum wurde viel stärker über Homesteads organisiert, sozusagen über die Claims der Farmer, die länger an einem Ort gebieben sind. [ ]

Die Goldgräber-Geschichte wiederholt sich bezüglich Fraking und Geo-Wärme auf etwas höherem Niveau.
[ Moderne Goldgräber: Claim (für Geo-Wärme) gesichert ]
[ aktuelle Situation ]
[ Literatur ]
 
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