Bewusstsein nennt der deutende Beobachter die Tatsache, das er weiss, dass er weiss.
Das Kleinkind spricht über sich zunächst nicht in der ich-Form, sondern durch seinen Namen. Hänschen sagt, dass Hänschen "pipi machen" muss. Die Unterscheidung der eigenen Person von anderen Personen bezeichnet das ältere Kind durch "ich" anstelle seines Eigennamens. Durch Aufklärung kindisch gemacht, begreift der rational gewordene Entwachsene sein "ich" als Bezeichnung eines Subjektes, das er nicht mehr von anderen Personen, sondern von Objekten unterscheidet. Wenn die Rationalität als Wissenschaft (oder Logik) institutionalisiert wird, wird das Subjekt verdrängt, indem sich der Wissenschaftler die ich-Formulierungen verbietet und von "Bewusstsein" spricht, wenn er seine intendierte Aeusserung reflektiert.
Bewusstsein steht diesem Sinne für die Objektivität des Subjektes.
Im Dialog ist das Bewusstsein durch ein Ich aufgehoben, dass nicht mehr auf eine Subjekt-Objekt-Unterscheidung, sondern auf einer Ich-Du-Unterscheidung beruht.
Bei N. Luhmann fungiert Bewusstsein als nicht markierte Seite des sozialen Systems. Alles, was Persona Luhmann weiss oder wahrnimmt, weiss "ein Bewusstsein", weil das soziale System nicht wahrnehmen kann, aber ohne Wahrnehmung nicht denkbar ist. Bewusstsein dient als Platzhalter (so wie der Beobachter als Platzhalter dient, wo die Beobachtung dingfest gemacht werden will). [Von Bewusstsein zu reden ist im Text von N. Luhmann ein Zugeständnis an die Gegenmarkierung. Der Luhmanntext wäre in der radikalen Form (ohne Mrkierung des nicht markierten) schwer lesbar - und es wird rasch ganz blöd, wo die Gegenmarkierung verdinglicht wird (auch bei Luhmann selbst, wo er etwa schreibt, dass der Organismus Bewusstsein "ermögliche" und dass Bewusstsein ohne Organismus ((unbestreitbar)) nicht existiere ("Bewusstsein jkann, wer wollte das bestreiten, nur in ständiger struktureller Kopplung mit den zahlreichen lebenden Systemen arbeiten, die seinen Organismus ausmachen und von einem Beobachter als Körper beschrieben werden. (WdG, 43)