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Beute ...Plünderung ...Pirat

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Als Kriegsbeute werden bewegliche Sachen bezeichnet, die während oder nach kriegerischen Auseinandersetzungen ohne Gegenleistung (Bezahlung) und häufig ohne vertragliche Regelung der Verfügungsgewalt des jeweiligen Gegners entzogen werden und nicht zum sofortigen Verbrauch bestimmt sind. Es können Sachgüter, geistige Güter (z. B. Patente) oder Menschen (z. B. zwecks Zwangsarbeit Versklavung oder Lösegelderzielung) als Kriegsbeute genommen werden. Kriegsbeute kann durch einzelne Kombattanten im Rahmen von Plünderungen gemacht werden. Lebensmittel oder andere Verbrauchsgüter, die im Rahmen des Fouragierens dem Gewahrsam des Gegners oder seiner Staatsbürger entzogen werden, und der Versorgung der Truppe oder von Kriegsgefangenen dienen, gelten nicht als Kriegsbeute, sondern als Requisition. Im Gegensatz zur Kriegsbeute muss für Requisitionen seit 1899 ein Empfangsschein ausgestellt werden, der einen Entschädigungsanspruch verbriefen kann. Wirtschaftsgüter, die erst nach Abschluss der Feindseligkeiten aufgrund vertraglicher Regelung (oft in einem Friedensvertrag) dem Besiegten entzogen werden, bezeichnet man als Reparationen. Bereits zuvor gemachte Kriegsbeute kann bei Einverständnis der Vertragsparteien auf die Reparationen angerechnet werden. Zu Kriegsbeute nach islamischem Recht siehe Ghanima und Fai'. Im Mittelalter wurde innerhalb der europäischen Reiche der Transfer von Bevölkerungsteilen nach Kriegen weitestgehend abgeschafft. Die persönliche Bereicherung der Kriegsteilnehmer durch Beute blieb wichtiges Begleitmotiv der meisten Kriege. Ausschließlich auf den Erwerb von Kriegsbeute ausgerichtet waren die Züge der Wikinger und Ungarn, die kein Interesse an Eroberungen oder andere politische Absichten hatten. An die Stelle der Sklaven traten, insbesondere ab dem Hundertjährigen Krieg (1337 bis 1453), gefangene Adlige, die nur gegen hohe Lösegelder wieder freigelassen wurden. Aus den Schlachten von Crécy (1346) und Azincourt (1415) sind Beispiele überliefert, wie englische Söldner während Gefechtspausen vom Pferd gefallene französische Ritter zurückschleppten, anpflockten und mit ihrem Zeichen als ihren Besitz versahen, den sie nach der Schlacht „verkauften“. Das Versprechen von Kriegsbeute war nach wie vor wichtiger Vertragsbestandteil der Dienstverträge mit Söldnern und die Freigabe eroberter Städte zur Plünderung notwendig, um die Truppe bei der Fahne zu halten. Während der Transfer von Kunstgegenständen beinahe völlig verschwand, entwickelten sich Reliquien zu begehrten Beutestücken. Ein prominentes Beispiel dafür sind die Gebeine der Heiligen Drei Könige, die als Kriegsbeute aus Mailand nach Köln kamen. Die Zunahme der Zahl der Söldner in den Heeren zwang die betroffenen Herrscher aber auch immer häufiger dazu, selbst Sachwerte als Kriegsbeute zu vereinnahmen, um Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Außerhalb Europas wurden weiterhin Menschen als Kriegsbeute genommen. Die Mauren verwendeten sie als Sklaven, südamerikanische Völker als Menschenopfer für ihre Götter. In Afrika hatten sich einige Stämme darauf spezialisiert, Feldzüge zu führen, bei denen Angehörige fremder Stämme für den späteren Verkauf als Sklaven gefangen wurden (siehe auch Sklaverei innerhalb von Schwarzafrika, Sklaverei in Westafrika). ? Frühe Neuzeit[Bearbeiten] Die schrittweise Wiedereinführung straffer Disziplin in den neu entstehenden Streitkräften betraf zunächst ausschließlich das Gefecht. Außerhalb der reinen Kampftätigkeit, im Lagerleben und auf Märschen, setzte sich die Disziplin nur langsam durch. Trotzdem finden sich bereits im 15. Jahrhundert für Schweizer und Landsknechte kodifizierte Vorschriften, die die Güterentnahme aus durchzogenen Gebieten regeln und Widerrechtlichkeiten mit Strafe bedrohen. Gewöhnlich war es aber nur verboten, im eigenen Lande zu plündern oder selbstständig zu requirieren. Sobald die Truppe fremdes Gebiet betrat, befanden sich die Söldner in einem mehr oder weniger rechtsfreien Raum. Dadurch entstanden aber auch in verstärktem Maße wieder die Gefahren, die sich bereits in der Schlacht von Kadesch (s. o.) durch mangelnde Disziplin und Plünderung gezeigt hatten. In den Verträgen wurde daher neben der regulären Bezahlung auch ein bestimmter Anteil an der Kriegsbeute und das Recht auf Plünderung zu bestimmten Gelegenheiten vereinbart. Die Möglichkeit, Kriegsbeute zu erwerben, hatte bereits im ausgehenden Mittelalter das neuerliche Entstehen privater Kriegsherren (Condottieri) begünstigt. Diese bereicherten sich nicht nur während der Kriege, sondern plünderten auch während Zeiten ohne Auftraggeber die von ihnen durchzogenen Gebiete. Während des Dreißigjährigen Kriegs, der vom sogenannten letzten Condottiere, Wallenstein, mitgeprägt wurde, kam es zu verheerenden Plünderungen. Die willkürliche Plünderung durchzogener Landstriche oder eroberter Städte endete erst im 18. Jahrhundert, nachdem staatliche Gewalt die gewünschte Disziplin in allen Situationen im Heer durchzusetzen vermochte. Kriegsbeute wurde nun nur noch in Ausnahmefällen von Einzelnen gemacht, gewöhnlich wurde sie von staatlichen Stellen vereinnahmt. Wegen des hohen Produktionsaufwandes und der hohen Kosten von Feuerwaffen, insbesondere Geschützen, waren diese geschätzte Beutestücke, die der eigenen Ausrüstung beigefügt wurden. Neu war hingegen der häufig gepflegte Brauch, relativ wertarme Ausrüstungsstücke des feindlichen Heeres als Trophäe zu nehmen. Abgesehen von erbeuteten Fahnen, die an prominenter Stelle des herrschaftlichen Haushaltes oder in Kirchen ausgestellt wurden, waren auch Kesselpauken, Harnische, Säbel und ähnliches beliebte Andenken an erfochtene Siege. Diese wurden als Auszeichnung bestimmten Truppenteilen zum Gebrauch überlassen. Bekanntes Beispiel für ein als Kriegsbeute eingebrachtes Renommierstück der damaligen Zeit ist das Zelt des türkischen Großwesirs Suleyman Pascha, das 1687 in der Schlacht bei Mohacs erbeutet wurde und heute im Bayerischen Armeemuseum in Ingolstadt ausgestellt wird. Eine Sonderform des Erwerbs von Kriegsbeute entwickelte sich bei den seefahrenden Nationen, die gegen Ausstellung von Kaperbriefen privaten Unternehmern als Piraten die Erlaubnis erteilten, Schiffe feindlicher Nationen zu kapern und zu versenken. Eine andere Einnahmequelle dieser Nationen war der Sklavenhandel, bei dem auf speziellen Sklavenfeldzügen – wie in der Antike – afrikanische Sklaven gemacht und gewöhnlich nach Amerika verkauft wurden. Beide Formen, Kriegsbeute zu machen, wurden in beinahe industriell anmutendem Maßstab aufgezogen.


 
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