Anspruch        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Als Anspruch bezeichne ich .... , das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen Streitgegenstand, der prozessuale Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht Anforderung, die notwendige Beschaffenheit oder Fähigkeit die zur Erreichung eines Ziels benötigt wird .... Im übertragenen Sinn steht der Begriff für: Niveau oder Qualität Weltanschauung

Forderung, Konflikt


 

Literatur
"Auf einem Anspruch auf ein Pferd kann man nicht reiten; mit einem Anspruch auf Geld aber kann man Zahlungen leisten" J. Schumpeter.


 
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