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Als Aktiengesellschaft (kurz AG) bezeichne ich eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie beruht auf einem Gesellschaftsvertrag des privaten (Obligationen)Rechts und ist eine juristische Person.

Aktiengesellschaft bezeichnet eine Rechtsform. Das Referenzobjekt ist ein Unternehmen, das ein Unternehmensziel verfolgt, das gemeinhin zwei Aspekte hat: einerseits soll Gebrauchswert produziert werden und andrerseits soll Gewinn gemacht werden.

Erste Vorläufer dieses Prinzips sind bereits zu Zeiten des Römischen Reiches zu finden, wo sich verschiedene Händler zusammenschlossen, um teure Handelsreisen vorzufinanzieren (Kapitalvereinigungen). Diese Finanzbündnisse bestanden damals jedoch nur bis zum Abschluss der Handelsreise. Im 14. und 15. Jahrhundert schlossen sich (u.a. in Preussen) Erzabbauunternehmer zusammen, um die kostspieligen Untertageunternehmen gemeinsam langfristig zu finanzieren. 1415 wurde in Leoben eine Bergrechtgewerkschaft gegründet, die sich durch Anteile, sogenannte Kuxe, finanzierte. Diese Kuxe wurden zunächst nur von Industriepartnern, später jedoch auch an industriefremde Kaufleute, Adel und Klöster ausgegeben und gehandelt und stiegen und fielen in ihrem Wert. Im Jahr 1407 wurde in Genua die St. Georgsbank (Banco di San Giorgio) gegründet, die oft auch als erste „wirkliche“ Aktiengesellschaft bezeichnet wird. Die erste als moderne Aktiengesellschaft organisierte Unternehmung war die 1602 gegründete Niederländische Ostindien-Kompanie.

Die Kapitalgesellschaft konstituiert Gesellschaft schlechthin, in welcher sich Haushalte zusammenschliessen und einen gemeinsamen Haushalt führen, was in der Ökonomik behandelt wird.


 

Die Begriffe der politischen Ökonomie für die Referenzobjekte sind chaotisch. Es gibt Unternehmen und Betriebe, Handelsgesellschaften, Einzelfirmen, ..


 
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