AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) heisst die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz (Altersrente). Sie ist zusammen mit der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen Teil des schweizerischen Dreisäulensystems (AHV, Pensionskassen, privates Vermögen).
Die AHV wurde 1948 nach einer Volksabstimmung eingeführt und in mehreren Revisionen aktualisiert.
Die AHV beruht - anders als private Kapitalversicherungen - auf einem Umlageverfahren, in welchem mit aktuellen Lohnabzügen die aktuellen Leistungen bezahlt werden.
Die AHV wird unterlaufen durch das BGE, das als AHV ab 20 interpretiert werden kann, während die Kapitalvertreter das Rentenalter laufend erhöhen möchten, obwohl ältere Leute auf dem Lohnarbeitsmarkt immer schwerer einen Job finden.