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Den Ausdruck "Administration" verwende ich sehr unscharf als englischstämmiges Synonym zu Verwaltung.

Im englischen Herkunftsgebrauch bezeichnet der Begriff "Administration" den gesamten Regierungsapparat mit dem Präsidenten, also nicht nur die "Verwaltungsbehörden".

Als Administration bezeichne ich in einem engeren Sinn das Führen eines fremdem/öffentlichen Haushaltes. Im Sinne von Hypostasierungen bezeichne ich Instanzen, die haushalten.
Als Administration bezeichne ich abgeleitet auch die Infrastruktur des Administrators, die gemeinhin als Büro (oder als Bürohaus) begriffen werden kann, und auch die Leute, die dort arbeiten, also insbesondere den Verwalter selbst.

Während ich mit "Verwaltung" (etwa bei Liegenschaftsverwaltung) tendenziell die ganze Arbeit meine, bezeichne ich mit Administration oft nur die "Kopf"arbeit (Büroarbeit).

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), denen in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden von bestehenden Gesetzen abgeleitet.


 
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