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Als Abmahnung bezeichne ich die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem vertraglichen Dauerschuldverhältnis einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Markenrecht.

ein Tool gegen Abmahner

Bei DSGVO-Verstössen keine Abmahnung durch Wettbewerber möglich, da DSGVO anderen Schutzzweck als UWG hat.


 
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